Stand: September 2026. Dieser Artikel deckt den deutschen Kündigungsbutton, den EU-weiten Widerrufsbutton (seit 19. Juni 2026) und die neuen britischen Abo-Regeln ab Januar 2027 ab.
Wer Abos, Mietverträge oder Product-as-a-Service-Modelle online verkauft, muss es Kunden inzwischen genauso leicht machen, wieder auszusteigen. In Deutschland gilt dafür seit 2022 der Kündigungsbutton, seit Juni 2026 kommt EU-weit der Widerrufsbutton dazu. Hier erfährst du, was beide verlangen, wie sie sich unterscheiden und was du konkret umsetzen musst.
Das Wichtigste in Kürze
- Kündigungsbutton (Deutschland, seit 1. Juli 2022): Wer Verbraucherverträge über eine Website abschließen lässt, muss auch eine Kündigung über einen gut sichtbaren Button mit Bestätigungsseite ermöglichen (§ 312k BGB).
- Laufzeit und Verlängerung (seit 1. März 2022): Erstlaufzeit höchstens zwei Jahre, danach nur Verlängerung auf unbestimmte Zeit mit einem Monat Kündigungsfrist.
- Widerrufsbutton (EU-weit, seit 19. Juni 2026): Für Online-Verträge brauchst du zusätzlich eine zweistufige Widerrufsfunktion für die 14-tägige Widerrufsfrist.
- Vereinigtes Königreich (ab Januar 2027): Das neue Abo-Regime des DMCC Act bringt Erinnerungen vor Verlängerungen, eine zusätzliche Widerrufsfrist nach Verlängerungen und einfache Online-Kündigung.
Was ist der Kündigungsbutton?
Der Kündigungsbutton ist Teil des Gesetzes für faire Verbraucherverträge. Die Regeln traten in drei Stufen in Kraft: das Verbot von Abtretungsausschlüssen am 1. Oktober 2021, die neuen Regeln zu Laufzeit und stillschweigender Verlängerung am 1. März 2022 und der Kündigungsbutton am 1. Juli 2022 (IHK Köln). Der Button selbst ist in § 312k BGB geregelt.
Was verlangt der Kündigungsbutton genau?
- Auf deiner Website muss eine gut lesbare Schaltfläche zur Kündigung vorhanden sein, eindeutig beschriftet, zum Beispiel mit „Verträge hier kündigen“.
- Der Button muss ständig verfügbar und unmittelbar sowie leicht zugänglich sein.
- Er führt zu einer Bestätigungsseite, auf der Kunden die Art der Kündigung, ihre Identifikation, den Vertrag, den Zeitpunkt der Beendigung und eine Kontaktmöglichkeit für die Bestätigung angeben können.
- Die Kündigung wird über eine zweite, eindeutig beschriftete Schaltfläche abgeschickt, zum Beispiel „jetzt kündigen“.
- Kunden müssen ihre Kündigungserklärung speichern können, und du musst den Eingang der Kündigung unverzüglich elektronisch bestätigen.
Nach verbreiteter Auffassung, auch in der Rechtsprechung, darf eine Anmeldung im Kundenkonto dabei keine Voraussetzung sein: Kunden sollten auch ohne Login kündigen können.
Laufzeit und Verlängerung: die Regeln seit März 2022
Für Verbraucherverträge über regelmäßige Lieferungen oder Leistungen, also auch für viele Abos und Mietmodelle, gilt nach § 309 Nr. 9 BGB:
- Die Erstlaufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen.
- Eine stillschweigende Verlängerung ist nur auf unbestimmte Zeit zulässig, mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat.
- Die Kündigungsfrist zum Ende der Erstlaufzeit darf höchstens einen Monat betragen.
Jährliche automatische Verlängerungen sind damit für Verbraucher nicht mehr möglich. Was das für deine Verlängerungslogik bedeutet, solltest du vor dem Start festlegen.
Neu seit Juni 2026: der Widerrufsbutton
Der Kündigungsbutton betrifft das Beenden eines laufenden Vertrags. Seit dem 19. Juni 2026 regelt EU-Recht zusätzlich, wie Kunden einen Online-Vertrag während der 14-tägigen Widerrufsfrist widerrufen. Die Richtlinie (EU) 2023/2673 ändert dafür die Verbraucherrechterichtlinie: Händler, die Verträge über eine Website oder App schließen, müssen eine gut sichtbare Widerrufsfunktion anbieten, sinngemäß beschriftet mit „Vertrag hier widerrufen“, gefolgt von einer Bestätigungsfunktion wie „Widerruf bestätigen“. Anschließend musst du den Eingang des Widerrufs unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigen (Loyens & Loeff; EUR-Lex, Richtlinie (EU) 2023/2673).
Für ein Abo mit physischen Produkten, das du online verkaufst, bedeutet das: In Deutschland brauchst du in der Regel beides, einen Widerrufsbutton für die ersten 14 Tage und einen Kündigungsbutton für die restliche Laufzeit.
Deutschland, EU und UK im Überblick
| Regel | Wo | Gilt seit | Worum es geht |
|---|---|---|---|
| Kündigungsbutton | Deutschland | 1. Juli 2022 | Kündigung eines online geschlossenen, laufenden Vertrags |
| Laufzeit- und Verlängerungsregeln | Deutschland | 1. März 2022 | max. 2 Jahre Erstlaufzeit, danach unbefristet mit 1 Monat Frist |
| Widerrufsbutton | alle EU-Staaten | 19. Juni 2026 | Widerruf innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist |
| Abo-Regime (DMCC Act) | Vereinigtes Königreich | geplant ab Januar 2027 | Vorvertragliche Infos, Erinnerungen, Widerruf nach Verlängerung, einfache Kündigung |
Den Starttermin des britischen Regimes hat die Regierung am 10. August 2026 auf Januar 2027 vorgezogen (TLT). Wenn du nach Großbritannien verkaufst, prüfe außerdem, ob dein Modell eine FCA-Zulassung braucht (Englisch).
Was du jetzt tun solltest
- Kündigungsbutton prüfen: Ist er auf jeder relevanten Seite erreichbar, eindeutig beschriftet und ohne Login nutzbar? Führt er zu einer vollständigen Bestätigungsseite?
- Widerrufsfunktion ergänzen: Für EU-Kunden eine eigene, zweistufige Widerrufsfunktion für die ersten 14 Tage einbauen, getrennt vom Kündigungsbutton.
- Bestätigungen automatisieren: Kündigung und Widerruf müssen unverzüglich und dauerhaft bestätigt werden, am besten über automatische E-Mails.
- Verträge anpassen: Mindestlaufzeiten, Verlängerungslogik und Kündigungsfristen an § 309 Nr. 9 BGB ausrichten.
- Weitere Märkte prüfen: Für Großbritannien ab 2027 Erinnerungen und Kündigungswege vorbereiten.
So setzt du es im Abo-Geschäft um
Die Seite, zu der der Kündigungsbutton führt, lässt sich gut in einem Kundenportal abbilden. Dort liegen ohnehin alle Bestell- und Vertragsdaten, die Kunden für die Kündigung brauchen. Das ist besonders wichtig, wenn Kunden mehrere Abos bei dir haben und genau auswählen müssen, welches sie beenden.
Das circuly Kundenportal deckt den Kündigungsprozess ab, sodass Kunden ihr Abo selbst beenden können. Wie der Ablauf in circuly eingerichtet wird, beschreibt die Anleitung zum Two-Click-Cancellation-Flow (Englisch). Einen Überblick über alle Verbraucherschutzregeln für Abos mit physischen Produkten findest du in unserem Leitfaden zu Consumer Protection Laws (Englisch).
Häufig gestellte Fragen
Gilt der Kündigungsbutton nur in Deutschland?
Ja, der Kündigungsbutton nach § 312k BGB ist deutsches Recht. Andere EU-Länder haben eigene Regeln. Seit dem 19. Juni 2026 gilt aber in allen EU-Staaten der Widerrufsbutton für Online-Verträge.
Ist der Widerrufsbutton dasselbe wie der Kündigungsbutton?
Nein. Mit dem Widerrufsbutton widerrufen Kunden einen Vertrag innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist. Mit dem Kündigungsbutton beenden sie einen laufenden Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Wer in Deutschland online Abos verkauft, braucht in der Regel beides.
Darf ich noch eine Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten anbieten?
Ja, eine Erstlaufzeit von bis zu zwei Jahren ist erlaubt. Danach darf sich der Vertrag nur auf unbestimmte Zeit verlängern, und Kunden müssen mit einem Monat Frist kündigen können.
Müssen Kunden sich für die Kündigung einloggen?
Nach verbreiteter Auffassung nein. Die Kündigung über den Button sollte auch ohne Anmeldung im Kundenkonto möglich sein, weil ein Login-Zwang den Zugang erschwert.
Wann gelten die neuen Abo-Regeln in Großbritannien?
Das Abo-Regime des DMCC Act soll im Januar 2027 starten. Es bringt unter anderem Erinnerungen vor Verlängerungen, eine Widerrufsfrist nach bestimmten Verlängerungen und eine einfache Online-Kündigung.
Dieser Artikel ist eine praktische Orientierung und keine Rechtsberatung. Lass deine Umsetzung in jedem Markt rechtlich prüfen.
Quellen
- § 312k BGB, Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
- § 309 BGB, Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
- IHK Köln: Faire Verbraucherverträge
- Richtlinie (EU) 2023/2673 (EUR-Lex)
- Loyens & Loeff: New EU rules on withdrawing from online contracts
- TLT: DMCC Act subscription contracts regime brought forward






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